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Redaktion apotheken.de » Krankheiten & Therapie » Orthopädie und Unfallmedizin

Laute Musik kann dazu führen, dass Warnsignale im Straßenverkehr überhört werden.

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Bedrohung im Straßenverkehr


Laute Musik erhöht Unfallgefahr


Unsere wichtigsten Wahrnehmungssinne im Straßenverkehr sind das Sehen und Hören. Viele Verkehrsteilnehmer bringen jedoch sich und andere in Gefahr, indem sie zu laute Musik mittels Kopfhörer oder Ohrstöpsel hören. Davor warnt die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).

Signale überhört

„Viele Radfahrer, Jogger und Fußgänger tragen heutzutage die Stöpsel von iPods und ihren Smartphones im Ohr, weil sie auch unterwegs auf Musik, Telefonate oder Hörspiele nicht verzichten wollen“, berichtet Reinhard Hoffmann von der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt am Main. „Leider müssen wir in den Unfallkliniken immer wieder Verletzte und Schwerverletzte versorgen, die wichtige Signale überhört haben und dann verunglückt sind.“

Wichtige Warnsignale

Wichtige Warnsignale im Straßenverkehr sind Hupen, Klingeln und Fahrzeuggeräusche, beispielsweise eines heranfahrendes Zuges an einem Bahnübergang oder Motorengeräusche von Autos und Motorrädern. „Hört ein Verkehrsteilnehmer diese akustischen Signale nicht, kann das zu unvorhersehbaren Handlungen wie beispielsweise dem plötzlichen Queren einer Straße führen und somit schnell zu einer gefahrenvollen Situation werden“, warnt Hoffmann.

Wahrnehmung nicht beeinträchtigen

Laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist jeder Fahrzeugführer dazu verpflichtet, seine Sicht und sein Gehör nicht zu beeinträchtigen. Kopfhörer auf dem Fahrrad sind verboten. Das Tragen von Ohrstöpseln ist in einem Ohr erlaubt, solang die Wahrnehmung nicht eingeschränkt ist. Für Fußgänger und Jogger gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Die Unfallchirurgen der DGU raten allen Verkehrsteilnehmern auf das Tragen von Ohrstöpsel und Kopfhörern generell zu verzichten.


14.05.2014 | Von: Redaktion apotheken.de; Isabelle Hübler/DGU; Bildrechte: cultura Photography/veer


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