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Redaktion apotheken.de » Gesund leben » Notfälle und Erste Hilfe

Arme durchstrecken, Handballen übereinander legen und die Hände auf der Mitte des Brustbeins platzieren.

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Reanimation durch Laien


Keine Angst vor Fehlern


Jeder kann Leben retten – doch nur wenige trauen sich im Ernstfall das Durchführen einer Reanimation zu. Dabei lässt sich die Herzdruckmassage in wenigen Minuten lernen. 

In Deutschland ist jeder Mensch dazu verpflichtet, einem anderen Menschen Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt und er selbst dabei nicht in Gefahr gerät. Neben diesen rechtlichen Aspekt tritt zusätzlich der moralische: Helfen ist „richtig“, mutig und menschlich. Doch die Verunsicherung scheint groß. Nur 30 bis 35 Prozent der Zeugen eines Herzkreislaufstillstandes führen eine Herzdruckmassage durch, berichtet die Deutsche Herzstiftung. In den Niederlanden und Skandinavien liegen die Ersthelferquoten bei über 70 Prozent – entsprechend höher ist dort die Überlebensrate.

Wiederbelebung: mehr Aufklärung nötig

Ist es fehlendes Wissen, das Beobachter von Notfällen in Deutschland zögern lässt? So sehen es zumindest einige Experten. Sie setzen deshalb auf Aufklärung. „Deutschlands sehr niedriger Helferquote durch Laien können wir nur durch flächendeckende  Aufklärungsaktionen und Informationsangebote gegensteuern, die alle Gesellschaftsschichten und Altersgruppen mit einbeziehen“, fordert Dr. Edgar Franke, der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag. Um mehr Wissen über die Herzdruckmassage zu vermitteln, bieten die Deutsche Herzstiftung und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) seit diesem Herbst Reanimationsschulungen für Fußballer an. Nur ein Schritt von vielen.

Helfer haftet nicht für Schäden

Für Beobachter eines Herzkreislaufstillstands bietet sich die Chance, ein Leben zu retten. Angst von Fehlern ist unbegründet. Denn die Situation des Hilfsbedürftigen kann sich durch die Herzdruckmassage nicht weiter verschlechtern. Zwar sind Rippenbrüche auch bei korrekter Durchführung der Herzdruckmassage keine Seltenheit. Doch bei einem Herzkreislaufstillstand sind sie das kleinere Übel: Leben mit Rippenbruch ist besser als Tod mit heilen Knochen. Der Bruch wird heilen und den Moment des Rippenbruchs spürt der Bewusstlose nicht. Wenn die Wiederbelebung erfolgreich war, überwiegen in der Regel Erleichterung und Dank. Helfer sind nicht haftbar für falsche Durchführung, Rippenbrüche oder andere Schäden, die durch ihre Hilfeleistung entstehen. Eigene Schäden, zum Beispiel an der Kleidung, kann der Helfer durch einen Schadensausgleich geltend machen.

Erste Hilfe bei Herzkreislaufstillstand

So reagiert man im Notfall richtig: Sofort Bewusstsein und Atmung des Betroffenen überprüfen, direkt danach den Rettungsdienst alarmieren (Notruf 112). Sind weder Bewusstsein noch Atmung vorhanden, beginnt der Ersthelfer sofort mit einer Herzdruckmassage. Er kniet dazu seitlich neben dem auf dem Rücken liegenden Erwachsenen und legt bei durchgestreckten Armen beide Handballen übereinander auf die Mitte des Brustbeins. Dann drückt er den Brustkorb 80- bis 100-mal pro Minute und mindestens fünf Zentimeter tief in Richtung Wirbelsäule ein. Dadurch wird die Zirkulation des Blutes durch den Körper und das Gehirn aufrecht erhalten. Eine Beatmung ist nicht erforderlich, denn nach einem Herzkreislaufstillstand befindet sich im Blut für etwa 8 Minuten ausreichend Sauerstoff. Die Herzdruckmassage wird fortgeführt bis der Rettungsdienst oder Notarzt eintrifft – ohne Unterbrechung. Denn bei jeder Unterbrechung sterben Hirnzellen ab. Die Herzdruckmassage ist für den Helfer anstrengend. Sind weitere Helfer vor Ort, wechseln sich Erst- und Zweithelfer am besten ab – per „fliegendem Wechsel“.

Die Deutsche Herzstiftunf stellt ein kostenloses Herznotfall-Set bereit. Dass sich die Herzdruckmassage in wenigen Minuten erlernen lässt, zeigt der Wiederbelebungs-Flim der Deutschen Herzstiftung. Wer seine Erste-Hilfe-Künste insgesamt auffrischen möchte, wiederholt am besten einen Erste-Hilfe-Kurs.


23.09.2015 | Von: Redaktion apotheken.de; Sandra Göbel/Deutsche Herzstiftung; Bildrechte: Photographee.eu/Shutterstock


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